Da lesen wir neulich im Ratgeberteil der Berliner Morgenpost folgende Frage einer besorgten Mutter: „Die Mathematiklehrerin meiner Tochter (3. Klasse) ist schon seit mehreren Wochen krank, und im Vertretungsunterricht findet nur sporadisch Mathe statt. Gibt es eine Regel, wie viele Stunden in einem Fach ausfallen dürfen?”
André Schindler, Vorsitzender des Landeselternausschusses Berlin rät an dieser Stelle, zu einer Kontaktaufnahme der zuständigen Schulaufsicht. Denn eine genaue Regelung besagt, dass erst wenn der Matheunterricht im laufenden Schulhalbjahr für mehr als sechs Wochen am Stück ausfällt, erscheint keine Mathenote auf dem Zeugnis. Entfällt der Unterricht auch im folgenden Halbjahr, so muss auf die Vergabe einer Note auf dem Endjahreszeugnis verzichtet werden.
Erschreckend ist nun für uns jedoch die Tatsache, dass sobald der Matheunterricht sporadisch vertreten, oder sogar von einem fachfremder Lehrer unterrichtet wird, gilt die Sechs-Wochen-Frist als unterbrochen und wird wie normal stattgefundener Unterricht gewertet.
Da es Aufgabe der Schulleitung ist, für angemessenen Unterricht zu sorgen, soll man nicht vor einem Gang zu Schulaufsicht zurück schrecken. Diese kann die Schulleitung bei der Lösung des Problem behilflich sein.
Wir sind der Meinung, dass hier schnellstmöglich Lösungen gefunden werden müssen!
Via Morgenpost.de
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